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Vermögen besser verwalten: "Am Besten ein festes Honorar"
Vermögen besser verwalten: "Am Besten ein festes Honorar"
Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 10.12.2010
Klaus Rotter, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, über Fallstricke in der Vermögensverwaltung und faire Vergütung.
Herr Rotter, was sollte im gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensverwaltungsvertrag unbedingt drinstehen?
Kernstück des Vertrages sind die Anlagerichtlinien. Oft sind diese aber unklar formuliert! Es sollte darin ganz klar beschrieben werden, was der Kunde will, denn es gibt viele Fallen, in die er tappen kann: Was passiert etwa mit strukturierten Produkten wie Zertifikaten? Ich würde immer empfehlen festzuschreiben, dass strukturierte Produkte gar nicht gekauft werden dürfen. Man braucht solche Papiere nicht, weil sie intransparent sind und Kosten verschleiern. Falls der Kunde aber doch Zertifikate beimischen
will, stellt sich die Frage, in welcher Anlageklasse werden sie eingeordnet? Da gibt es Verträge, die rechnen Zertifikate ausschließlich zu den Rentenpapieren, weil man ja sagen kann, das sind Schuldverschreibungen.
Die Falle ist, dass Zertifikate als Rentenpapiere eingestuft und nicht extra erwähnt werden?
Ja, das ist die eine Falle. Eine andere ist, dass das Risiko falsch dargestellt wird. Ich lasse zum Beispiel in den Vertrag reinschreiben: 70 Prozent Rentenpapiere, 30 Prozent Aktien. Dann wird aufgezählt, was alles zu den Rentenpapieren gehört, von Schatzbriefen über Staatsanleihen bis zu Zertifikaten. Bei einer solchen Formulierung kann der Vermögensverwalter gegebenenfalls bis zu 70 Prozent in Zertifikate stecken und den Rentenanteil im Depot noch spekulativer fahren als den Aktienanteil.
Aber auch Staatspapiere können sehr risikoreich sein …
Genau! Deshalb muss ich genau festlegen, welches Rating ich als Kunde akzeptiere. Auch wenn ich Fonds haben will, sollte ich genau definieren, welche Fonds erlaubt sind, ob auch Hedgefonds dabei sein dürfen.
Was sollte über die Kosten vereinbart werden?
Ein guter Vermögensverwaltervertrag legt Interessenskonflikte sauber offen. Dazu gehören auch die Kosten. Die fairsten Verträge besagen, dass die Provisionen, die der Vermögensverwalter erhält, dem Kunden erstattet werden. Am Besten ist zudem ein festes Honorar. Üblich sind je nach Höhe des Vermögens jährlich zwischen 0,5 und 1,5 Prozent des Vermögens. Oft gibt es gegen ein geringeres prozentuales Honorar zusätzlich noch eine Erfolgsprovision, wenn etwa eine bestimmte Benchmark übertroffen wird. Auf keinen
Fall sollte sich das prozentuale Honorar an den getätigten Umsätzen orientieren!
Wie kann ich den Vermögensverwalter überhaupt kontrollieren?
Indem ich eine dem Risikoprofil entsprechende aussagekräftige Benchmark vereinbare, an der er sich messen lässt. Darüber hinaus sollte der Kunde die mindestens vierteljährliche Übersendung von Rechenschaftsberichten vereinbaren und überprüfen, ob die durchgeführte Vermögensverwaltung mit den getroffenen Anlagerichtlinien übereinstimmt.
Autor: Die Fragen stellte Wolfram Tauscher
Artikel: Vermögen besser verwalten
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