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Forderungsmanagement
Rechtsdienstleistungsgesetz: Mehr Befugnisse und Imagegewinn für die Inkasso-Branche
Rechtsdienstleistungsgesetz bringt erweiterte Befugnisse und Imagegewinn für die Inkasso-Branche
Das seit Juli geltende Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erweitert die Handlungsmöglichkeiten von Inkasso-Unternehmen und ist Ausdruck des Vertrauens des Gesetzgebers in die Arbeit von Inkasso-Unternehmen. Nach altem Recht musste ein Inkasso-Unternehmen für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung einen Vertragsanwalt hinzuziehen.
Dazu hat Creditreform ein bundesweites Netz von mehr als 500 Vertragsanwälten für die gerichtliche Vertretung der 70.000 Inkasso-Kunden aufgebaut und unterhalten. Diese Vorschrift entfällt durch das RDG. Das Gesetz erlaubt es den Anbietern vielmehr, die komplette Titulierung und Zwangsvollstreckung ohne Einschaltung von Rechtsanwälten selbst zu betreiben. Voraussetzung ist, dass es sich um Forderungen handelt, die nicht ernsthaft bestritten werden. Durch das RDG sind Inkasso-Unternehmen jetzt in der Lage,
ihren Kunden ein vollständiges und lückenloses Forderungsmanagement anzubieten. Dabei werden die Prozessschritte Mahnservice, Inkasso, gerichtliches Mahnverfahren, Vollstreckung und Überwachung in einer Hand konzentriert.
Gerade bei höheren Forderungssummen wird das RDG zu einer Kostenersparnis für den Gläubiger führen, da das Gesetz im gerichtlichen Mahnverfahren für Inkasso-Unternehmen unabhängig von der Forderungshöhe eine Pauschale von 25 Euro vorsieht. Die Inkasso-Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt wird hingegen weiterhin über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet, bei dem die Bearbeitungsgebühr mit der Forderungshöhe steigt. Die erweiterte Inkasso-Kompetenz wird auch zu einer Steigerung der Verfahrenseffizienz
führen, da der Abstimmungs- und Zeitaufwand durch den Wegfall eines zwischengeschalteten Vertragsanwaltes sinkt.
Für Mittelständler wird der Einsatz eines Inkasso-Dienstleisters dadurch noch attraktiver. Sie können aus fast 700 in Deutschland aktiven Inkasso-Unternehmen wählen. 530 davon sind im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen zusammengeschlossen, der Qualitätsmaßstäbe für seine Mitglieder setzt. Angesichts der Anbieter-Vielzahl kommt der Auswahl eines geeigneten Inkasso-Partners eine wichtige Rolle zu. Zur Optimierung des Forderungsmanagements lohnt der Einsatz eines Anbieters, der auch im Bereich Wirtschaftsauskünfte
tätig ist.
In diesem Fall kann die Bonität des Schuldners vor Beginn des Verfahrens überprüft werden, um die Erfolgsaussichten bestimmen zu können. Im Ergebnis sinkt die Höhe der Forderungsausfälle, die Buchhaltung wird entlastet und der Gläubiger kann sich mehr auf sein Kerngeschäft konzentrieren. Weitere Auswahlkriterien sind ein guter Ruf, die Zahl der Repräsentanzen, die Spezialisierung auf bestimmte Geschäftsfelder, die Ausbildung der Mitarbeiter, die verwendeten Informationsquellen und der "Tonfall" in der Kommunikation
mit den Schuldnern.
Das Thema Forderungsverluste bleibt für viele kleine und mittlere Unternehmen von existenzieller Bedeutung. Nach der zuletzt zu beobachtenden Verbesserung des Zahlungsverhaltens ist mit einem erneuten Anstieg der Forderungsverluste im deutschen Mittelstand zu rechnen. Ursächlich dafür ist der inzwischen eingetretene Konjunkturabschwung. Hinzu kommen die seit Jahren besorgniserregenden Überschuldungsquoten bei Verbrauchern, die eine weitere Zunahme von Forderungsausfällen wahrscheinlich machen. Davon ist besonders
der Mittelstand betroffen. Die Unternehmen sind gezwungen, entstehende Lücken mit eigenen Mitteln zu überbrücken. Vielen Mittelständlern könnte in dieser Situation durch die Auslagerung des Forderungsmanagements an ein externes Inkasso-Unternehmen geholfen werden.
RA Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform e. V., Neuss
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